·
Das
Benutzen der Reithalle ist nur Pensionären
des Reitstall erlaubt oder der
Mitglied des RV Remetschwiel, die die anfallende Hallengebühr entrichtet haben,
bzw. nach Absprache mit Fam. Thoma.
·
Die
Reithalle steht eigentlich immer zum Reiten zur Verfügung.
Es gibt folgende
Ausnahmen:
Während der Spring- und Stangenstunden ist
die Reithalle gesperrt.
Während der Dressurstunden kann jeder Reiten,
der Rücksicht nehmen kann. Longieren ist während der Reitstunden nur erlaubt,
wenn der Reitende ausdrücklich nichts dagegen hat.
Bei machen besonderen Veranstaltungen ist es
erforderlich, die Reithalle für den allgemeinen Betrieb zu sperren oder
einzuschränken, dies wird durch einen Anschlag bekannt gegeben.
·
Vor
Betreten der Reithalle ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür
frei" zu rufen. Erst nach der Aufforderung "ist frei" darf die
Halle betreten werden.
·
Absitzen,
sowie Halten zum Nachgurten, erfolgt immer in der Zirkelmitte. Aufsteigen in
der Zirkelmitte oder an der Aufsteighilfe.
·
Linke
Hand hat Vorfahrt, Rechte-Hand-Reiter weichen auf den zweiten Hufschlag aus.
Zum Halten oder Schrittreiten, bitte auf den 2.ten
oder 3.ten Hufschlag wechseln.
Trab und Galopp hat
Vorfahrt vor Schritt.
·
Longieren
ist nur erlaubt, wenn nicht geritten wird oder wenn die Reitenden ausdrücklich nichts
dagegen haben. Ab 3 Reiter ist das Longieren nicht mehr gestattet
·
Das
Aufbauen von Stangen, Sprüngen, Absperrungen oder sonstigen Aufbauten ist nur
erlaubt, solange sich nicht mehr als 3 Reiter in der Halle aufhalten und diese
ausdrücklich nichts dagegen haben. Sie sind nach Gebrauch unmittelbar zu
entfernen
·
Das
Freilaufen oder Wälzen lassen der Pferde ist nur unter ständiger persönlicher
Aufsicht gestattet. Bitte die Pferde nicht mit den Pferden in den 3 Hallenboxen
schnuffeln lassen. Die Wälzstellen und der aufgewühlter Hallenboden durch das
Freilaufenlassen bitte immer wieder
glattrechen. Jeder freut sich über einen glatten Hallenboden.
·
Zur
Schonung unseres Hallenbodens sind die Pferdeäpfel abzusammeln, bevor sie
zertreten werden. Solltet Ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, dürft
Ihr ihn gerne darauf hinweisen! Denn nur
gemeinsam können wir etwas erreichen! Vielleicht sogar mal den Dreck Anderer
mit entfernen, falls es vergessen wurde, wäre toll.
·
Vor
dem Verlassen der Reithalle sind die Hufe auszukratzen.
·
Reitstunden
durch externe Trainer sind nicht gestattet. Die zugelassenen Trainer hängen
ihre Unterrichtsstunden am schwarzen Brett aus. Dort kann sich jeder nach Lust
und Laune eintragen. Während der Spring- bzw. Stangenstunde ist die Reithalle
gesperrt. Während der Dressurstunden ist ein paralleles Reiten möglich.
·
Kranke,
Ansteckende oder krankheitsverdächtige Pferde sind von der Hallenbenutzung
ausgeschlossen.
·
Geht
bitte mit dem Reithallenbeleuchtung sparsam um. Danke!
·
Hunde
dürfen nicht in die Reitbahn.
Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung
·
Der
Reitstall Thoma empfiehlt einen Reithelm zu tragen. Während des Springens ist
ein Helm Pflicht. Jegliche Haftung für Verletzungen
durch Ausüben des Reitsports im Reitstall wird abgelehnt. Verletzungen an
Drittpersonen und Drittpferden sind durch das Gesetz geregelt. Der Betrieb Thoma
lehnt jegliche Haftung ab.
·
Dem
Reithallenbenutzer ist bekannt, dass jederzeit in den angrenzenden Bereichen
Lärm durch Arbeiten entstehen kann. Der Betrieb kann diesbezüglich keine
Haftung für die Reaktion der Pferde in der Halle übernehmen.
·
Insbesondere
wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb keine Haftung übernimmt für
Diebstähle von eingebrachten Sachen, sowie Schäden am Pferd des
Reithallennutzers, welche diesem von außenstehenden Dritten zugefügt werden. Oder
für Schäden, welche das Pferd des Reithallennutzers infolge Feuer, ansteckenden
Krankheiten oder sonst aus unvorhersehbaren Ereignissen erleidet. Das Recht auf
Schadenersatz wird ausgeschlagen.
·
Der
Reithallennutzer erkennt ausdrücklich an, dass er über den Haftungsausschluss
unterrichtet ist und nur bei grober Fahrlässigkeit Ansprüche gegen den Betrieb
geltend machen kann. Es ist ausdrücklich vereinbart, dass der Reithallenbenutzer
für etwaige Ansprüche gegen den Betrieb die volle Beweislast hinsichtlich aller
anspruchsbegründeten Tatsachen hat.
Der Reithallennutzer hat für Schäden aufzukommen, die an den
Einrichtungen der Reithalle sowie an sonstigen Gerätschaften durch ihn bzw.
sein Pferd oder eine der mit der Pflege oder mit dem Reiten seines Pferdes
beauftragte Person verursacht wurden. Der Reithallennutzer ist verpflichtet,
eine entsprechende Pferdehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.